top of page

Acerca de

Geländeordnung_©_Sportograf.jpg

© Sportograf.com

Geländeordnung

ALLGEMEINE INFORMATION & GELTUNGSBEREICH

Durch Betreten des Veranstaltungsgeländes der „Krone Erzberg Adventure Days“ (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) unterwirft sich der Besucher/die Besucherin (das sind: alle, sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung am Gelände aufhaltenden Personen, wie zum Beispiel Teilnehmer/innen, Begleitpersonen, Veranstaltungsbesucher/innen, Veranstaltungspartner/innen, Subunternehmen und Mitarbeiter/innen des Veranstalters, nachfolgend kurz „Besucher/innen“ genannt) der Geländeordnung und den Vorschriften des Grundeigentümers, des Grundverwalters sowie des Veranstalters der „Krone Erzberg Adventure Days“. Die Geländeordnung gilt im gesamten Veranstaltungsbereich sowohl auf den Bewerbsstrecken bzw. entlang der Begrenzung der Bewerbsstrecken sowie in allen unmittelbar angrenzenden Bereichen und am gesamten Erzberg Gelände, das abseits der Veranstaltung nicht frei zugänglich ist.

BERGPOLIZEILICHER HINWEIS

Die Besucher/innen befinden sich in einem aktiven Bergbaugebiet, an dem 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr abgebaut wird. Der Erzberg ist grundsätzlich bergpolizeilich gesperrtes Gebiet und der Zutritt/die Zufahrt ausschließlich an den Veranstaltungstagen und für die Dauer der Bewerbe (inkl. Siegerehrung) erlaubt. Eigenmächtiges Betreten oder Befahren des Geländes außerhalb der Veranstaltungszeiten ist bergpolizeilich strengstens verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Der Berg ist im Rahmen des eigenen Trainings NICHT zu betreten. Eigenmächtiges Herumspazieren am Erzberg ist nicht gestattet - der Rücktransport beim Erzberg Run & Nordic Walk erfolgt in bereitgestellten Bussen des Veranstalters! Zuwiderhandlungen werden von der VA Erzberg GmbH zur Anzeige gebracht und es erfolgt eine Besitzstörungsklage! Das Aufenthaltsrecht am Berg ist auf das ausgewiesene Veranstaltungsareal beschränkt und dieses darf unter keinen Umständen verlassen werden. Es ist strengstens untersagt, während der Veranstaltung die markierten Bereiche an der Strecke und im Zielabschnitt zu verlassen. Es ist nicht gestattet, die Randbereiche der Etagen zu betreten. Zu Abbruchkanten muss ein Sicherheitsabstand von mindestens vier Metern eingehalten werden und es wird eindringlich darauf hingewiesen, die Strecke sowie Gehwege in der Mitte zu benützen. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals und des Veranstalterpersonals (erkennbar an den färbigen CREW-Pässen bzw. Warnwesten) ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Widrigenfalls kann der Verweis vom Gelände ausgesprochen werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsauflagen und daraus eventuell resultierenden Schadensfällen übernimmt der Veranstalter keine wie immer geartete Haftung!

SICHERHEITSINFORMATIONEN

 

Beendigung der Teilnahme

Im Falle einer nicht planmäßigen Beendigung der Teilnahme an der Veranstaltung (z.B. gesundheitliche Probleme u.Ä.) müssen sich Teilnehmer/innen wie auch Besucher/innen bitte umgehend beim nächsten Streckenposten bzw. Crew-Mitglied (erkennbar an den Veranstaltungsshirts, Crew-Pässen bzw. Warnwesten) melden. Diese/r informiert im Bedarfsfall die Einsatzkräfte und/oder die Rennleitung und der/die betroffene Teilnehmerin/Besucherin wird sicher aus dem Gelände ausgefahren. Der selbstständige Rückmarsch ist jedenfalls nur nach Rücksprache mit dem Streckenpersonal und ausschließlich entlang der ausgewiesenen Renn- bzw. Besucherstrecke möglich (beim Erzberg Dirtrun) bzw. erfolgt der Abtransport von der Strecke mit Veranstalterbussen (Erzberg Run, Erzberg Nordic Walk, Vertical Iron Sprint).

Notfall-Evakuierung

Im Falle eines Unwetters müssen alle Besucher/innen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen treffen (kein Aufenthalt unter Bäumen, in der Nähe von Gewässern,…). Kommt es infolge witterungsbedingter Umstände (z.B. schweres Gewitter, Sturm, Hagel,…) oder sonstiger gravierender Ereignisse zu einem Abbruch der Veranstaltung, wird dies mittels dreimaligem Sirenenton angekündigt. In diesem Fall müssen sich alle Besucher/innen rasch zum nächstgelegenen Sammelpunkt begeben. Die Lage der Sammelpunkte werden vor jedem Bewerb regelmäßig vom Platzsprecher über die Tonanlage angekündigt bzw. schriftlich in den Sicherheitsinformationen zur Veranstaltung bekannt gegeben. Busse holen die Besucher/innen dann vom Sammelpunkt ab und bringen sie in Sicherheit. Die Sicherheitsinformationen werden vor der Veranstaltung an alle gemeldeten Teilnehmer/innen per E-Mail ausgesandt bzw. vor Ort beim Zugang zum Gelände ausgeteilt. Teilnehmer/innen verpflichten sich, ihre Begleitpersonen und Betreuer/innen über die ausgeschriebenen Sicherheitsinformationen in Kenntnis zu setzen.

HAFTUNG

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Minderjährige Kinder dürfen sich ausschließlich unter Aufsicht eines Erwachsenen am Gelände aufhalten - für die Erfüllung der Aufsichtspflicht haben die Eltern/Erziehungsberechtigen Sorge zu tragen. Im Falle der Absage der Veranstaltung, Verschiebung oder Programmänderungen werden keine Nenngelder und/oder Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt. Unfälle und Schäden sind unverzüglich dem Veranstalter, dem Sicherheitsdienst oder den Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen anzuzeigen.

VERHALTEN AM GELÄNDE

Jede/r Besucher/in der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass kein/e andere/r gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Alkoholisierte, unter der Einwirkung von Rausch- oder Suchtgiften stehende oder aus sonstigen ähnlichen Gründen nicht zurechnungsfähige Besucher/innen haben keinen Zutritt bzw. können dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Zudem haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.

ALKOHOL

Gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Jugendschutzgesetzes* ist Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres der Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakerzeugnissen untersagt. Der Veranstalter behält sich in diesem Zusammenhang die Kontrolle vor Ort durch Mitarbeiter/innen und Behörden ausdrücklich vor.

VERWERTUNGSRECHTE

Jede Person, die das Gelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direktem oder zeitversetztem Video-Display, direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann. Die Anfertigung von Foto- & Videomaterial für kommerzielle Zwecke darf ausschließlich mit Akkreditierung durch den Veranstalter erfolgen. Bei TV-Übertragungen und sonstigen Aufzeichnungen erteilt der Besucher/die Besucherin der übertragenden TV-Anstalt seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahren ausgewertet werden dürfen.

WERBEAKTIVITÄTEN

Die Verteilung von Werbematerialien, Drucksorten oder anderen Wegwerfprodukten ist ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt. Im Falle des Zuwiderhandelns ist der Veranstalter berechtigt, Reinigungskosten und ein Benützungsentgelt in der Höhe von jedenfalls €1.000,- in Rechnung zu stellen.

UMWELTSCHUTZ

Das Gelände befindet sich inmitten einzigartiger Natur. Der Schutz unserer wertvollen natürlichen Ressourcen und die Erhaltung des natürlichen Gleichgewichts ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher darf aus Rücksicht auf unsere Umwelt in den Duschen kein Duschgel bzw. Shampoo verwendet werden. Wir bitten um Verständnis. Abfälle, welcher Art auch immer, hat der Besucher/die Besucherin auf dem Veranstaltungsareal ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen oder beim Verlassen des Geländes mitzunehmen. Achtloses Wegwerfen von Abfällen am Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt.

„SPORTLICHE HAUSTIERE“

Die Mitnahme von Hunden auf die Strecke ist nicht gestattet.

AUSNAHME: Erzberg Nordic Walk. Beim Erzberg Nordic Walk ist die Mitnahme von Hunden auf die Strecke gestattet, jedoch mit folgenden Auflagen: Es besteht durchgehende Leinenpflicht. Ein Beißkorb muss beim Start zur Wahrung der Interessen der anderen Teilnehmer/innen angelegt werden, kann jedoch, sobald sich das Teilnehmerfeld aufgelöst hat, abgenommen werden. Teilnehmer/innen in Begleitung eines Tieres müssen sich hinten im Starterfeld aufstellen.

Besucher/innen können ihre Hunde mit auf das Veranstaltungsgelände nehmen. In den Shuttle-Bussen muss ein Beißkorb sowie eine Leine angelegt werden. Im Festbereich sowie entlang der Besucherrouten ist das Verwenden einer Leine durchgehend verpflichtend. Ein Beißkorb ist in diesen Bereichen nur dann erforderlich, wenn aufgrund des hohen Besucheraufkommens ein angemessener Abstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

 

Geländeordnung, Stand: Dezember 2019

Die AGBs zur Teilnahme finden Sie hier.

*Steiermärkisches Jugendschutzgesetz, § 18 Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol, Tabakerzeugnissen, Drogen und ähnlichen Stoffen

bottom of page